Andreas Franke
KFZ-Sachverständiger
Am Königsacker 9
32425 Minden
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Telefax: 0571 648 25 21
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: 335/5058/0137
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des KFZ- Sachverständigenbüro Johanning
Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung insbesondere das Schadensausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.
Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
Zahlungsbedingung
Das Sachverständigenhonorar ist in der Regel von der Schädiger-Versicherung übernommen. Das Honorar für Bewertungen, Marktwertermittlungen, Kostenvoranschlägen, die keinen Schadensbestand ausgehen, erfolgt der Rechnungsversand in der Regel an den Auftraggeber.
Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.
Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtlichen Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Dazu dient unsere Honorartabelle.
Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert für das Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.
Rechnungsprüfungsberichte / Nachbesichtigungen/Rekonstruktionen
Rechnungsprüfungsberichte, Nachbesichtigungen und Rekonstruktionen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenen Grundhonorars zzgl. Nebenkosten bzw. auf Stundenbasis zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
Stornierung
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Je nach Aufwand können Stornierungskosten berechnet werden.
Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original Lichtbildsatz und einem Duplikat. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbild-Negativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kasko-Schäden entsprechen den Richtlinien des BVK (Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten Kraftfahrzeugsachverständigen für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen).
Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.
Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monats nach Empfang der Expertise keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder AG ein Unternehmer war. Die Haftung einschließlich Folgeschäden und der Haftung gegenüber Dritten wird, sofern es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; sie erlischt drei Jahre, bei Sachschäden über € 25.000,00 fünf Jahre nach Ablieferung der Expertise.
Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für Kaufleute ist Lübbecke. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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Fax 0571 648 25 21
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In Bürogemeinschaft mit SV-Johanning:
Reinhard Johanning
KFZ-Sachverständiger und Havariekommissar
Alter Bahndamm 25
32609 Hüllhorst
Tel. 05744 920 308
Fax 05744 509 97 72
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