Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Andreas Franke

KFZ-Sachverständiger

Am Königsacker 9

32425 Minden

 

Kontakt

Telefon: 0571 648 25 20

Telefax: 0571 648 25 21

E-Mail: info@sv-andreas-franke.de

 

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: 335/5058/0137

 

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV

Andreas Franke

Am Königsacker 9

32425 Minden

 

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

 

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

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Urheberrecht

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© 2017 K13 Marketing

 

Design und technische Umsetzung: 

K13 Marketing, Lübbecke 

www.k13marketing.de

 

Bildnachweise:

 

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des KFZ- Sachverständigenbüro Johanning

Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.

Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung insbesondere das Schadensausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

Zahlungsbedingung

Das Sachverständigenhonorar ist in der Regel von der Schädiger-Versicherung übernommen. Das Honorar für Bewertungen, Marktwertermittlungen, Kostenvoranschlägen, die keinen Schadensbestand ausgehen, erfolgt der Rechnungsversand in der Regel an den Auftraggeber.

Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.

Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtlichen Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

Sachverständigenhonorar

Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Dazu dient unsere Honorartabelle.

Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert für das Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.

Rechnungsprüfungsberichte / Nachbesichtigungen/Rekonstruktionen

Rechnungsprüfungsberichte, Nachbesichtigungen und Rekonstruktionen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenen Grundhonorars zzgl. Nebenkosten bzw. auf Stundenbasis zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

Stornierung

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Je nach Aufwand können Stornierungskosten berechnet werden.

Gutachtenerstellung

Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original Lichtbildsatz und einem Duplikat. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbild-Negativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kasko-Schäden entsprechen den Richtlinien des BVK (Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten Kraftfahrzeugsachverständigen für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen).

Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monats nach Empfang der Expertise keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder AG ein Unternehmer war. Die Haftung einschließlich Folgeschäden und der Haftung gegenüber Dritten wird, sofern es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; sie erlischt drei Jahre, bei Sachschäden über € 25.000,00 fünf Jahre nach Ablieferung der Expertise.

Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für Kaufleute ist Lübbecke. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.