Wir erstellen Kfz-Gutachten für alle PKW, LKW, Motorräder, Anhänger, Landmaschinen, Baufahrzeuge Sonderaufbauten und Havarie. Wir ermitteln Schadenshöhe, Dauer der Reparatur bzw. einer Wiederbeschaffung, Höhe des Rest- bzw. Wiederbeschaffungswertes und ob nach Reparatur eine Wertminderung gegeben ist. Auch im Falle eines Kaskoschadens können wir, nach Absprache mit der Versicherung ggf. tätig werden.
Zur Beweissicherung für die Versicherung bei einem Bagatellschaden erstellen wir kostengünstig einen detaillierten Kostenvoranschlag mit Fotos. Dieses Kurzgutachten wird in der Regel von den Versicherungen anerkannt.
Möchten Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder den aktuellen Wert vorsorglich dokumentieren, wir ermitteln den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeuges anhand des Baujahres, Ausstattung, Zubehör, Sonderausstattung, allgemeinem Pflegezustand, technischem Zustand und der aktuellen Marktlage.
Als ClassicData-Partner stehen wir Ihnen kompetent in allen Fragen zu klassischen Fahrzeugen zur Seite.
Erstellung von Expertisen für die Versicherungseinstufung.
Den Umfang des Gutachtens legen dabei Sie fest: entweder als einfache Ermittlung der Zustandsnote oder als umfangreiche Dokumentation des Fahrzeugzustands.
Weist Ihr Fahrzeug bereits kurz nach dem Kauf Mängel auf, ist es möglich Ihr Fahrzeug auf eventuell verschwiegene Unfallschäden zu prüfen. Ein Beweissicherungsgutachten kann ebenfalls notwendig sein um z.B. Manipulationen an Fahrzeugen nachzuweisen. Nicht oder schlecht durchgeführte Reparaturarbeiten können ebenfalls aufgedeckt werden.
Mit einem Beweissicherungsgutachten können Sie rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen.
Immer wenn Sie Forderungen durchzusetzen haben, z.B. im Rahmen eines Rechtstreits – ist ein Beweissicherungsgutachten notwendig.
Bei Zweifeln an der Höhe einer Reparaturrechnung oder eines Kostenvoranschlags, führen wir eine genaue Prüfung Ihrer Reparaturrechnung oder Ihres Kostenvoranschlags durch.
Der Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung entsteht, wenn Ihr Fahrzeug durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall nicht nutzungsfähig ist. Sie müssen etwaige Kosten, wie Kfz-Steuer oder Versicherung für Ihr Fahrzeug weiterhin bezahlen, obwohl dieses nicht nutzbar ist. Diese Entschädigung wird nur erstattet, wenn Sie auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung verzichten. Die Höhe des Nutzungsausfalls ist in mehrere Klassen aufgeteilt und richtet sich nach Fahrzeugtyp.
Plausibilitätsprüfungen kommen immer dann zur Anwendung, wenn Meinungsverschiedenheiten bzw. Unklarheiten zur Schadenverursachung, zum Schadenausmaß, zur Schadenhergangsschilderung oder bei überlagerten Altschäden bestehen.
Durch unsere langjährige Tätigkeit können wir auf diverse Vergleichsfälle und Versuchsdurchführungen zurückgreifen. Auch für diesen Bereich verfügen unsere Gutachter über moderne Technik wie Rekonstruktionsprogramme und Bildbearbeitungsprogramme, z.B. für die Bildüberlagerung zweier beschädigter Fahrzeuge.
Technische Gutachten werden bei nicht angegebenen Vorschäden (Unfallschäden) am Fahrzeug oder auch bei unsachgemäß ausgeführten Reparaturarbeiten erstellt. Für den Bereich technische Gutachten sind wir mit diversen hochwertigen Gerätschaften bzw. Ausrüstungen ausgestattet.
Unter Havarie-Schäden versteht man Güterschäden, die beim Transport bzw. Beförderung von Gütern auf der Straße, auf dem Wasser, auf der Schiene oder in der Luft eingetreten sind. Für die Schadenaufnahme werden Havarie-Kommissare eingesetzt. Diese Tätigkeiten führen wir gerne für Sie aus.
Beim Motorschaden-Gutachten steht zumeist die Ermittlung der Ausfallursache im Vordergrund.
Des Weiteren werden Reparaturmöglichkeiten aufgezeigt und eine Reparaturkosten-Kalkulation gefertigt.
Andreas Franke
KFZ-Sachverständiger
Am Königsacker 9
32425 Minden
Tel. 0571 648 25 20
Fax 0571 648 25 21
info@sv-andreas-franke.de
In Bürogemeinschaft mit SV-Johanning:
Reinhard Johanning
KFZ-Sachverständiger und Havariekommissar
Alter Bahndamm 25
32609 Hüllhorst
Tel. 05744 920 308
Fax 05744 509 97 72
info@sv-johanning.de